Pauschalpreis bedeutet: Auftraggeber zahlt einen vereinbarten Festbetrag, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand – Planungssicherheit, aber meist mit Risiko-Aufschlag (5–15 %). Einheitspreis (EP-Vertrag) bedeutet: jede Position wird zu einem fixen Preis je Mengen-Einheit abgerechnet (€/m², €/lfm, €/Stk) – transparent, aber das Mengenrisiko trägt der Auftraggeber. In Österreich ist der Einheitspreis-Vertrag laut ÖNORM B 2110 Standard bei Bauleistungen, der Pauschalpreis-Vertrag dominiert bei Kleingewerken (Küche, Bad, Fenstertausch). Faustregel: Pauschal bei klar definierten Werken, EP bei variablen Mengen.
Warum ist das wichtig? Pauschalpreis / Einheitspreis kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.