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Aufmaß(Aufmass, Mengenermittlung, Massermittlung)

Aufmaß = vor-Ort-Vermessung der tatsächlich erbrachten Leistung als Abrechnungsgrundlage. Bei Einheitspreis-Verträgen kritisch.

Aufmaß ist die exakte Mengenermittlung der erbrachten Leistung — z.B. m² Fliesen, m³ Aushub, Stunden Lohnarbeit. Bei Einheitspreis-Verträgen ist das Aufmaß die Abrechnungsbasis: 1 m² zuviel = direkte Mehrkosten. ÖNORM B 2110 regelt das Verfahren (gemeinsames Aufmaß durch beide Parteien, Protokoll). Praxis-Falle: viele Handwerker rechnen „nach Theorie-Aufmaß" (laut Plan) statt nach tatsächlich verlegter Fläche — bei komplexen Räumen mit Aussparungen schnell 5–15 % Mehrabrechnung. Verhandlungs-Hebel: (1) im Vertrag „Aufmaß ist gemeinsam vor Abrechnung zu erstellen" festschreiben, (2) bei Pauschalpreisen kein Aufmaß-Risiko, (3) bei kritischen Großposten (Fliesen, Dämmung, Pflaster) Foto-Dokumentation. Üblich: 3–8 % Streit-Quote bei Aufmaß = im Schnitt 1.500–4.000 € bei einer Sanierung.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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