Aufmaß ist die exakte Mengenermittlung der erbrachten Leistung — z.B. m² Fliesen, m³ Aushub, Stunden Lohnarbeit. Bei Einheitspreis-Verträgen ist das Aufmaß die Abrechnungsbasis: 1 m² zuviel = direkte Mehrkosten. ÖNORM B 2110 regelt das Verfahren (gemeinsames Aufmaß durch beide Parteien, Protokoll). Praxis-Falle: viele Handwerker rechnen „nach Theorie-Aufmaß" (laut Plan) statt nach tatsächlich verlegter Fläche — bei komplexen Räumen mit Aussparungen schnell 5–15 % Mehrabrechnung. Verhandlungs-Hebel: (1) im Vertrag „Aufmaß ist gemeinsam vor Abrechnung zu erstellen" festschreiben, (2) bei Pauschalpreisen kein Aufmaß-Risiko, (3) bei kritischen Großposten (Fliesen, Dämmung, Pflaster) Foto-Dokumentation. Üblich: 3–8 % Streit-Quote bei Aufmaß = im Schnitt 1.500–4.000 € bei einer Sanierung.
Warum ist das wichtig? Aufmaß kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.