Die ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" ist der de-facto-Standard für Werkverträge im österreichischen Bau und Handwerk. Sie regelt 12 Kapitel: Vertragsbestandteile, Leistungsbeschreibung, Preise + Vergütung, Termine, Bauleitung, Aufmaß, Abschlagszahlungen, Mehr-/Minderleistungen (Nachträge), Sicherheit + Haftung, Übernahme + Abnahme, Gewährleistung, Streiterledigung. Wichtig: ÖNORM B 2110 gilt nicht automatisch — sie muss im Vertrag explizit vereinbart werden („Es gilt ÖNORM B 2110 in der Fassung 2023"). Konsumenten-Tipp: Wenn der Handwerker ÖNORM B 2110 NICHT akzeptieren will, ist das ein Warnsignal — er versucht Standardpraxis bei Aufmaß, Abnahme und Nachträgen zu seinen Gunsten zu umgehen. Bei Aufträgen >5.000 € immer fordern.
Warum ist das wichtig? ÖNORM B 2110 kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.