🔧Handwerk

Kostenvoranschlag(KVA)

Vorläufige Preisangabe – verbindlich nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine in der Regel unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten – Abweichungen bis +15–20 % gelten in Österreich als zulässig (§ 1170a ABGB), sofern der KVA „ohne Gewähr" abgegeben wurde. Ein Angebot ist hingegen rechtlich bindend, sobald du es annimmst. Handwerker nutzen den KVA gern, wenn der Aufwand schwer kalkulierbar ist (z. B. Sanierungen, versteckte Schäden); Angebote werden bei klar definierbaren Werken (Fenstertausch, PV-Anlage) abgegeben. Schütze dich, indem du ausdrücklich „verbindlicher Kostenvoranschlag mit Gewähr" verlangst – dann darf ohne deine Zustimmung kein Cent draufgeschlagen werden. Wichtige Mehrarbeiten müssen dir vor Ausführung mitgeteilt werden, sonst entfällt der Anspruch.

Warum ist das wichtig? Kostenvoranschlag kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →

Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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